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Information der reformierten Kirchenpflege

(erschie­nen am Don­ners­tag, 10. Juni 2021 im Teil Arlesheim
des Wochen­blatts für das Birseck)

Die refor­mierte Kir­chen­pflege infor­miert Sie dar­über, dass seit anfangs Mai 2021 vom Komi­tee «Pro Pfar­rer Grü­nin­ger» gestützt auf Art. 10 Abs. 1 der Kir­chen­ver­fas­sung der Evan­ge­lisch-refor­mier­ten Kir­che des Kan­tons Basel-Land­schaft Unter­schrif­ten für eine aus­ser­or­dent­li­che Kirch­ge­mein­de­ver­samm­lung gesam­melt wur­den. Mit Schrei­ben vom 25. Mai 2021 wur­den 108 Unter­schrif­ten zu den gestell­ten Trak­tan­den ein­ge­reicht, wovon 6 Stim­men ungül­tig waren. Für das Ein­be­ru­fen einer aus­ser­or­dent­li­chen Kirch­ge­mein­de­ver­samm­lung sind ein Zwan­zigs­tel der stimm­be­rech­tig­ten Gemein­de­mit­glie­der nötig. Die­ses Quo­rum wurde vor­lie­gend erfüllt.

Die aus­ser­or­dent­li­che Kirch­ge­mein­de­ver­samm­lung ist innert Monats­frist durch­zu­füh­ren. Aller­dings hält Art. 10 der Kir­chen­ver­fas­sung in sei­nem Abs. 2 wei­ter fest, wel­che Befug­nisse der Kirch­ge­mein­de­ver­samm­lung zukom­men. Nach Ansicht der Kir­chen­pflege fal­len die vom Komi­tee gestell­ten Trak­tan­den, über wel­che an der aus­ser­or­dent­li­chen Kirch­ge­mein­de­ver­samm­lung beschlos­sen wer­den soll, nicht in den Zustän­dig­keits­be­reich der­sel­ben. Eine ent­spre­chende Erkun­di­gung bei der Kan­to­nal­kir­che hat dazu geführt, dass die offe­nen Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Durch­füh­rung der aus­ser­or­dent­li­chen Kirch­ge­mein­de­ver­samm­lung sowie der Zuläs­sig­keit der gestell­ten Trak­tan­den anhand eines Gut­ach­tens geklärt wer­den sol­len. Die Kir­chen­pflege hat sich mit die­sem Vor­ge­hen ein­ver­stan­den erklärt. Zum heu­ti­gen Zeit­punkt lie­gen noch keine Ant­wor­ten vor.

Um die Vor­ga­ben, über was abge­stimmt wer­den darf, ein­hal­ten zu kön­nen, und auch um unnö­tige Leer­läufe zu ver­mei­den, hat sich die Kir­chen­pflege wie folgt ent­schlos­sen zu verfahren:

Die aus­ser­or­dent­li­che Kirch­ge­mein­de­ver­samm­lung wird unter dem Vor­be­halt ein­be­ru­fen, dass das Gut­ach­ten vor­liegt und in sei­nem Ergeb­nis eine aus­ser­or­dent­li­che Kirch­ge­mein­de­ver­samm­lung mit den vom Komi­tee gestell­ten Trak­tan­den als zuläs­sig erach­tet. Da damit das Datum der aus­ser­or­dent­li­chen Kirch­ge­mein­de­ver­samm­lung vom Zustel­lungs­zeit­punkt der Ant­wor­ten durch die Kir­chen­ver­wal­tung abhän­gig ist und die Publi­ka­tion der Trak­tan­den min­des­tens 10 Tage vor der Ver­samm­lung erfol­gen muss, kann zum heu­ti­gen Zeit­punkt kein fixes Datum für die aus­ser­or­dent­li­che Kirch­ge­mein­de­ver­samm­lung publi­ziert wer­den. Zwecks Orga­ni­sa­tion wur­den jedoch fol­gende Ter­mine ins Auge gefasst: Mitt­woch, 23. Juni 2021, sowie Don­ners­tag, 26. August 2021. Wir bit­ten Sie, sich diese Ter­mine vor­zu­mer­ken. Wir wer­den Sie zeit­ge­recht infor­mie­ren, wenn einer die­ser Ter­mine statt­fin­den wird.

Die Kir­chen­pflege der Refor­mier­ten Kirch­ge­meinde Arlesheim