Information der reformierten Kirchenpflege
(erschienen am Donnerstag, 10. Juni 2021 im Teil Arlesheim
des Wochenblatts für das Birseck)
Die reformierte Kirchenpflege informiert Sie darüber, dass seit anfangs Mai 2021 vom Komitee «Pro Pfarrer Grüninger» gestützt auf Art. 10 Abs. 1 der Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft Unterschriften für eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung gesammelt wurden. Mit Schreiben vom 25. Mai 2021 wurden 108 Unterschriften zu den gestellten Traktanden eingereicht, wovon 6 Stimmen ungültig waren. Für das Einberufen einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung sind ein Zwanzigstel der stimmberechtigten Gemeindemitglieder nötig. Dieses Quorum wurde vorliegend erfüllt.
Die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung ist innert Monatsfrist durchzuführen. Allerdings hält Art. 10 der Kirchenverfassung in seinem Abs. 2 weiter fest, welche Befugnisse der Kirchgemeindeversammlung zukommen. Nach Ansicht der Kirchenpflege fallen die vom Komitee gestellten Traktanden, über welche an der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung beschlossen werden soll, nicht in den Zuständigkeitsbereich derselben. Eine entsprechende Erkundigung bei der Kantonalkirche hat dazu geführt, dass die offenen Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung sowie der Zulässigkeit der gestellten Traktanden anhand eines Gutachtens geklärt werden sollen. Die Kirchenpflege hat sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt. Zum heutigen Zeitpunkt liegen noch keine Antworten vor.
Um die Vorgaben, über was abgestimmt werden darf, einhalten zu können, und auch um unnötige Leerläufe zu vermeiden, hat sich die Kirchenpflege wie folgt entschlossen zu verfahren:
Die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung wird unter dem Vorbehalt einberufen, dass das Gutachten vorliegt und in seinem Ergebnis eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung mit den vom Komitee gestellten Traktanden als zulässig erachtet. Da damit das Datum der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Zustellungszeitpunkt der Antworten durch die Kirchenverwaltung abhängig ist und die Publikation der Traktanden mindestens 10 Tage vor der Versammlung erfolgen muss, kann zum heutigen Zeitpunkt kein fixes Datum für die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung publiziert werden. Zwecks Organisation wurden jedoch folgende Termine ins Auge gefasst: Mittwoch, 23. Juni 2021, sowie Donnerstag, 26. August 2021. Wir bitten Sie, sich diese Termine vorzumerken. Wir werden Sie zeitgerecht informieren, wenn einer dieser Termine stattfinden wird.
Die Kirchenpflege der Reformierten Kirchgemeinde Arlesheim